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Verrechnung von ESt-Vorauszahlungen

Gefragt am 29.11.2013
14:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2171

 

Guten Tag,
habe im September 2012 geheirat, mein Mann hat Steuerschulden ca. 10 Jahre zurückliegend. Nur ich erziele steuerpflichtigs Einkommen (angestellt und selbständig), erhielt bis 2013 ESt-Vorauszahlungs-Bescheide (also vor der Heirat), die ich erfüllte. Die erste gemeinsame ESt-Erklärung erfolgte für 2012 (mein Mann bezieht lediglich EUR 400,00 monatlich), im jetzt an uns beide ergangenen Bescheid werden meine Vorauszahlungen mit offenen Forderungen des FA an meinen Mann aus 2003 verrechnet, sodass keine Rückerstattung der zuviel entrichteten Beträge erfolgt. Kann ich hiergegen vorgehen und wenn ja: was wäre zu tun.

Besten Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2013
14:03 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.11.2013 20:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2171

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Steuerschulden sind persönliche Schulden des jeweiligen Ehegatten, bei dem sie entstanden sind. Das Finanzamt wendet sich im Regelfall jedoch bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten an beide Ehegatten als Gesamtschuldner ...



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