Verrechnung von ESt-Vorauszahlungen
Gefragt am 29.11.201314:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2171
Guten Tag,
habe im September 2012 geheirat, mein Mann hat Steuerschulden ca. 10 Jahre zurückliegend. Nur ich erziele steuerpflichtigs Einkommen (angestellt und selbständig), erhielt bis 2013 ESt-Vorauszahlungs-Bescheide (also vor der Heirat), die ich erfüllte. Die erste gemeinsame ESt-Erklärung erfolgte für 2012 (mein Mann bezieht lediglich EUR 400,00 monatlich), im jetzt an uns beide ergangenen Bescheid werden meine Vorauszahlungen mit offenen Forderungen des FA an meinen Mann aus 2003 verrechnet, sodass keine Rückerstattung der zuviel entrichteten Beträge erfolgt. Kann ich hiergegen vorgehen und wenn ja: was wäre zu tun.
Besten Dank für Ihre Antwort
14:03 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
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Steuerschulden sind persönliche Schulden des jeweiligen Ehegatten, bei dem sie entstanden sind. Das Finanzamt wendet sich im Regelfall jedoch bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten an beide Ehegatten als Gesamtschuldner ...
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