Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Verpflegungsmehraufwand |
| Gefragt am 07.05.2010 11:43 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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In 2008 besuchte ich 2x wöchentlich eine Fortbildung, direkt in Anschluss an die reguläre Arbeitszeit. |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Ihre Frage bezieht sich auf die maßgeblichen Abwesenheitszeiten bezüglich des Verpflegungsmehraufwandes. Maßgeblich ist die Abwesenheit von zu Hause oder der regelmäßigen Arbeitsstätte. Da die Fortbildung ab der regelmäßigen Arbeitstsätte augesucht wurde, sind die entsprechenden Abwesenheitszeiten von mindestens 8 Stunden offensichtlich nicht erreicht worden. Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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