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Verlustvortrag von Immobilien verrehnen

Gefragt am 26.03.2016
21:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1708

 

Ich wohne habe 2 Wohnungen die negative Einkünfte erwirtschaften. Soweit haben die früher mein steuerliches Einkommen gemindert. Nun bin ich vor ein paar Jahren ausgewandert. Seit dem mache ich in Deutschland meine Steuererklärung als beschränkt steuerpflichtig.
Das Finanzamt sendet mir nun jedes Jahr einen Bescheid über den Verlustvorbehalt. Dieser beläuft sich momentan um die 20.000 EUR.

Was passiert damit wenn ich nach Deutschland zurück kehre, unbeschrankt steuerpflichtig werde und wieder Einkommen erziele.

Kann man diese 20.000 dann mit den steuerpflichtigen Gesamteinkommen verrechnen, sprich vermindert sich mein steuerpflichtiges Einkommen um 20.000 EUR?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.03.2016
21:31 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.03.2016 13:33 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1708

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

nur um sicherzustellen:
Sie sprechen von negativen Einkünften, die § 10d EStG, die durch laufende Vermietungstätigkeit enstanden sind und die nicht unter einem Vorläufigkeitsvermerk der Gewinnerzielunsabsicht stehen ...



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