Verlustvortrag von Immobilien verrehnen
Gefragt am 26.03.201621:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1708
Ich wohne habe 2 Wohnungen die negative Einkünfte erwirtschaften. Soweit haben die früher mein steuerliches Einkommen gemindert. Nun bin ich vor ein paar Jahren ausgewandert. Seit dem mache ich in Deutschland meine Steuererklärung als beschränkt steuerpflichtig.
Das Finanzamt sendet mir nun jedes Jahr einen Bescheid über den Verlustvorbehalt. Dieser beläuft sich momentan um die 20.000 EUR.
Was passiert damit wenn ich nach Deutschland zurück kehre, unbeschrankt steuerpflichtig werde und wieder Einkommen erziele.
Kann man diese 20.000 dann mit den steuerpflichtigen Gesamteinkommen verrechnen, sprich vermindert sich mein steuerpflichtiges Einkommen um 20.000 EUR?
21:31 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
nur um sicherzustellen:
Sie sprechen von negativen Einkünften, die § 10d EStG, die durch laufende Vermietungstätigkeit enstanden sind und die nicht unter einem Vorläufigkeitsvermerk der Gewinnerzielunsabsicht stehen ...
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