Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: verkauf und Kauf gesellschafteranteile |
| Gefragt am 14.03.2011 15:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach § 6b Absatz 10 EStG könnte Ihr Mann dem Grunde nach den steuerpflichtigen Veräusserungsgewinn bis zu 500.000 Euro bei Anschaffung der Anteile an dem Dentallabor bis spätestens 31.12.2012 übertragen. Durch die Übertragung kann Ihr Mann den Veräusserungsgewinn im Jahr 2010, je nach Höhe des Veräusserungsgewinns und dem persönlichen Einkommensteuersatz bis auf null mindern. Ich muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie die Vorgehensweise detailliert mit einem Steuerberater planen und durchsprechen müssen, damit alles steuerlich richtig läuft. Ich kann Ihnen im Rahmen dieses Forums nur die Richtung vorgeben, die dann detailliert an Hand der Unterlagen zu einer endgültigen Gestaltung führen kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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