Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Veräußerungsgewinn |
| Gefragt am 27.05.2010 18:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf der Basis Ihrer Sachverhaltsschilderung erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen. Grundsätzlich können Investitionen über die planmäßige Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Veräußerung des Betriebs wird dann der Wert des Betriebsvermögens vom Veräußerungserlös abgezogen. Dabei stellen sich aber die Fragen, ob die Veranlagungszeiträume, in denen die Investitionen getätigt worden sind, noch zu ändern sind und damit die Möglichkeit besteht, die Investitionen noch steuerlich geltend zu machen (sofern das bisher noch nicht geschehen ist). Diese Fragen kann ich ohne eine genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten. Die Kosten, die Ihnen bei der Beauftragung eines Steuerberaters entstehen, sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt. Sie berechnen sich aus dem sogenannten Gegenstandswert. Diesen Gegenstandswert kann ich nicht aus Ihren Angaben ermitteln, so daß ich Ihnen über die Höhe der anfallenden Kosten keine sinnvolle Auskunft geben kann. Grundsätzlich stehe ich Ihnen gerne für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an einer weitergehenden Beratung haben, so können Sie mich gerne über meine im Profil angegebenen Kontaktdaten erreichen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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