Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Veräußerungsgewinn

Gefragt am 27.05.2010 18:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Hallo und Grüß Gott,

ich habe zusammen mit einer Partnerin am 7.11.2002 zu je 50% einen Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb für € 450.000,00 zusätzlich Nebenkosten gekauft und am 29.12.2008 zum Preis von € 750.000,00 wieder verkauft. In dieser Zeit haben wir an Baumaßnahmen nochmals ca. € 300.00,00 investiert. In dieser Zeit haben wir keine Landwirtschaft betrieben und also auch keine Einnahmen gehabt. Nun muss ich wohl in der EkSt. 2009 den Veräußerungsgewinn in meiner Steuererklärung angeben. Zum Zeitpunkt des Verkaufes war ich 66 Jahre alt.

Meine Fragen:
1. Kann die Bauinvestition voll angesetzt werden, sodass sich ein Veräußerungsverlust ergibt.
2. Wenn ein Steuerberater diese EKSt-Erklärung für mich durchführt, welche Kosten entstehen dabei und könnten Sie dieser Steuerberater sein?

Danke für Ihre Antwort.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf der Basis Ihrer Sachverhaltsschilderung erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen.

Grundsätzlich können Investitionen über die planmäßige Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Veräußerung des Betriebs wird dann der Wert des Betriebsvermögens vom Veräußerungserlös abgezogen.

Dabei stellen sich aber die Fragen, ob die Veranlagungszeiträume, in denen die Investitionen getätigt worden sind, noch zu ändern sind und damit die Möglichkeit besteht, die Investitionen noch steuerlich geltend zu machen (sofern das bisher noch nicht geschehen ist).

Diese Fragen kann ich ohne eine genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten.

Die Kosten, die Ihnen bei der Beauftragung eines Steuerberaters entstehen, sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt. Sie berechnen sich aus dem sogenannten Gegenstandswert. Diesen Gegenstandswert kann ich nicht aus Ihren Angaben ermitteln, so daß ich Ihnen über die Höhe der anfallenden Kosten keine sinnvolle Auskunft geben kann.

Grundsätzlich stehe ich Ihnen gerne für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an einer weitergehenden Beratung haben, so können Sie mich gerne über meine im Profil angegebenen Kontaktdaten erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Nachfrage
Wegen der Beratungskosten möchte ich gerne nochmal nachfragen. Was bestimmt den Gegenstandswert und können Sie mir ein reelles Zahlenbeispiel übermitteln, das sich an den genannten Summen orientiert.
Z.Bsp. es verbleibt ein angenommener Veräuserungsgewinn von € 50.000,00 oder es geht auf Null aus.
Weitere Einkommen gibt es nicht, da ich jetzt Rentner mit geringer Rente bin.
Ansonsten haben wir keine Steuerklärung, die Landwirtschaft betreffend, abgegeben, da wir ja auch keine Landwirtschaft betrieben haben und somit auch keine Einkünfte hatten.

Danke und beste Grüße.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn ich unterstelle, daß der Veräußerungsgewinn das einzige Einkommen ist, würde eine vereinfachte Bestimmung des Gegenstandswertes wie folgt aussehen:

1. Gebühren für das Erstellen der Steuererklärung
Gegenstandswert 50.000 €, daraus ergibt sich eine sogenannte volle Gebühr von 1.046 €. Davon sind 10 - 60 % je nach Schwierigkeit des Falles anzusetzen. Bei einem Fall von durchschnittlicher Schwierigkeit würde dies für die Erstellung der Erklärung eine Gebühr von 313,80 € bedeuten (die sogenannte Mittelgebühr).

2. Ermitteln der Einkünfte
Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt als Gegenstandswert in ihrem Fall die Summe der Betriebseinnahmen, also 750.000 €. Die volle Gebühr beträgt dann 776 €. Davon können zwischen 50 und 200 % angesetzt werden. Der Mittelwert würde hier 970 € betragen.

Ich hoffe, Ihnen damit einen ersten Überblick über mögliche Kosten verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!