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Unterstützung trotz Pflegestufe

Gefragt am 16.02.2015
14:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1923

 

Guten Tag,

wie gehe ich mit folgendem Sachverhalt Steuerlich um,

meine Schwiegermutter ist 82 Jahre alt und leidet unter Demenz, Pflegestufe 1, jeden Tag, auch mehrmals also min. 400 mal in Jahr 2014 fährt meine Frau vor ihrer Arbeit zu Ihrer Mutter und macht Ihr Frühstück und erledigt das eine oder andere im Haushalt, geht nach ihrer Arbeit ab und zu einkaufen und wäscht ab und zu die Wäsche.
Weitere Fahrten wie Arztbesuch, Apotheke und sonstige Erledigunden werden auch von meiner Frau gemacht.

Hier ein paar Daten:

PKW Fahrten ca. 400 in 2014
pro Fahrt , 15 Kilometer
Einkaufen ??
Wäsche waschen ??
Sonstige wie Arztbesuch, Apotheken ect.

Wie kann ich das steuerlich geltend machen, es gibt ja keinerlei Belege.

Ebenso kümmert sich meine Frau seit September 2014 um Ihren 91 jährigen Onkel,
die Pflegestufe ist beantragt. Der Onkel möchte in ein Altenheim.

Auch hier sind erhebliche Aufwände, wie Zeit, Fahrten zu Altenheimen zur Besichtigung und Behördengänge,fahrten zur Bank, Telefonate usw. was kann man hier steuerlich geltend machen ?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.02.2015
14:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 16.02.2015 19:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1923

Antwort unseres Experten

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Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Aufwendungen anlässlich von Besuchsfahrten zur pflegebedürftigen Mutter, stellen nach FG Saarland vom 16.03.1988, EFG 1988, 418 grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar.

Dagegen sind nach BFH vom 06.04.1990, BStBl II 1990, 958 Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Fahrten zur krankheitsbedingten Betreuung seiner pflegebedürftigen Mutter insoweit außergewöhnlich, als sie die Aufwendungen für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung seiner Mutter üblicherweise ausgeführt hätte ...



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