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Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Gefragt am 15.04.2011
00:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5881 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag, Meinen Unfall a.d.Weg z. Arbeit will das FA nicht anerkennen, weil mein Auto zu alt war. BJ 2002 - Unfall 2010. Es handelt sich um einen Corsa. Es entstand wirtsch. Totalschaden. Ein vergleichbarer Cosa kostete zum Unfallzeitpunkt 4000 - 5000 €. Ich habe 4200 € abzgl. Restwert 500 €, also 3700 € geltend gemacht.

Text v. FA: Die als Unfallkosten geltend gemachten Aufwendungen können nicht berücksichtigt werden. Absetzungsbeträge für außergewöhnliche Abnutzung können nur geltend gemacht werden, wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist (gewöhnl. Nutzungsdauer von PKW nach amtlicher AfA - Tabelle sind 6 Jahre).

Hat das FA recht, oder kann ich doch noch Kosten wg. des Unfalls geltend machen ??

Feundl. grüßt

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.04.2011
00:07 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 15.04.2011
09:10 Uhr

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Beantwortet am 15.04.2011 09:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5881 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

danke für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Werbungskosten sind für den Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, d. h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen ihnen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein.

Zur Zeit ist unklar, inwieweit die Entfernungspauschale eine Abgeltungswirkung für sämtliche entstandene Kfz-Kosten (incl. Unfallkosten) hat. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte ist nicht einheitlich. Die Finanzverwaltung lässt den Abzug von Unfallkosten zu (H 9.10 Lohnsteuerhinweise 2010), da mit Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem 1 ...



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