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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Studiengebühren an privater Fachhochschule

Gefragt am 01.08.2010 17:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Meine Tochter studiert an einer privater FH und ich zahle 420 Euro mtl.
Sind diese Kosten für mich in irgendeiner Weise absetzbar ?
Wenn nein - ist folgende \"Überkreuzlösung\" möglich: ich zahle für mein Patenkind (nicht verwandt/verschwägert) die priv. FH Gebühren und ihre Eltern, die Pateneletern unseres Kindes sind, zahlen für unser Kind. Ist dies auf beiden Seiten absetzbar ?

Wenn auch nicht - besteht eine andere Möglichkeit (z.B. mein Kind sammelt seine Studienkosten und setzt sie später ab?

Viele Grüße

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 ( AZ.: VI R 63/08 ) für den Steuerpflichtigen ablehnend entschieden.

Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind weder nach § 33a Abs. 2 EstG noch nach § 33 EStG als aussergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dem Abzugsverbot stehen lt. BFH auch keine Verfassungsmässigen Bedenken entgegen.

Derartige Kosten bei Kindern in Ausbildung sind durch den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausblidung zur Abdeckung des allgemeinen Ausbildungsbedarf abgedeckt. Ein Elternpaar erhält unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen einen einheitlichen Freibetrag von € 2.160.

Sie können neben den genannten Freibeträgen bei volljährigen Kindern lediglich noch zusätzlich Aufwendungen für auswärtige Unterbringung bis zu 924 Euro jährlich geltend machen, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes vermindern aber diesen Freibetrag.

Die von Ihnen erwähnte Alternativgestaltung ist steuerlich belanglos.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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