Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Steuervorrauszahlung |
| Gefragt am 27.12.2011 23:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Wenn Sie, was ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung annehme, nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen, werden Sie mit keiner Vorauszahlung für das Jahr 2011 rechnen müssen. Die Steuer für das Jahr 2011 wird im Rahmen der im Jahr 2012 zu fertigenden Steuererklärung festgesetzt. Je nach der Einkommenssituation kann sich dabei eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben. Ob zur Minimierung der Steuerlast eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden sollte oder doch besser die getrennte Veranlagung ist eine Frage, die nur im konkreten Fall nach Kenntnis aller Fakten beantwortet werden kann. Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer
Nachfrage Rückantwort |
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