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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Steuervorrauszahlung

Gefragt am 27.12.2011 23:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Hallo,

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ich habe für die Steuerklärung 2010 Aufschub bis 31.12.2011 vom Finanzamt erhalten. Nach Eingabe aller Daten bei Steuerfuchs müssen meine Frau und ich mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen durch die Steuerklassen 3/5 und Elterngeld im Jahr 2010.

Laut Programm muss ich mit einer Nachzahlung in Höhe von 1850 Euro rechnen, meine Frau dagegen bekommt einen Betrag in Höhe von 1200 erstattet ( definitive Nachzahlung 650 Euro ) Bei der Zusammenveranlagung müssen wir mit 831 Euro Nachzahlung rechnen.

Hier jetzt meine Frage:

Muss ich/wir trotz Abgabe der Steuererklärung zum 31.12.2011 zu der Nachzahlung auch noch die Steuervorrauszahlung für dass ganze Jahr 2011 leisten ?

Ist es günstiger hier die Zusammenveranlagung zu wählen um die Steuervorrauszahlung geringer zu halten ?

Wie hoch kann in diesem Fall die Steuervorrauszahlung sein für mich bzw. bei Zusammenveranlagung für uns beide ?

Für dass Jahr 2011 wurden die Steuerklassen ab 01.04 wieder auf 4/4 geändert

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Wenn Sie, was ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung annehme, nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen, werden Sie mit keiner Vorauszahlung für das Jahr 2011 rechnen müssen. Die Steuer für das Jahr 2011 wird im Rahmen der im Jahr 2012 zu fertigenden Steuererklärung festgesetzt. Je nach der Einkommenssituation kann sich dabei eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben.

Ob zur Minimierung der Steuerlast eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden sollte oder doch besser die getrennte Veranlagung ist eine Frage, die nur im konkreten Fall nach Kenntnis aller Fakten beantwortet werden kann.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer

Nachfrage
Danke für die schnelle Rückmeldung,

Ich wollte aber eigentlich noch wissen ob dass Finanzamt rückwirkend für dass Jahr 2011 mit Zugang des Steuerbescheids von 2010 der ja eine Nachzahlung beinhaltet die Steuervorrauszahlung auch noch einfordern darf ?

Für dass Jahr 2011 rechnen wir ebenfalls mit einer Nachzahlung da wir bis zum 01.06.2011 Elterngeld bezogen hatten und die Steuerklassen zum 01.04.2011 wieder auf 4/4 gesetzt haben.

Danke für Ihre Rückinfo !

Rückantwort
Eine Steuervorauszahlung kommt bei Ihnen nicht in Betracht. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte beziehen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, besteht für das Finanzamt keine Möglichkeit, eine Steuervorauszahlung von Ihnen zu verlangen (Sie leisten durch den Lohnsteuerabzug ja eine Vorauszahlung).

Dabei ist es völlig egal, welche Erstattung oder Nachzahlung sich für das Jahr 2010 ergibt. In 2011 können ja ganz andere Verhältnisse vorliegen, die dem Finanzamt nicht bekannt sind.

Vorauszahlungen werden bspw. bei Selbständigen festgesetzt, die keine dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte haben. Es geht bei Vorauszahlungen nur darum, solche Personen nicht besser als Arbeitnehmer zu stellen.

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