Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Steuerrecht, private Einnahmen |
| Gefragt am 26.01.2011 21:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Ich bin Angestellter und habe die mündliche Erlaubnis meines Arbeitgebers den auf den Baustellen anfallenden Metalschrott zu entsorgen. Da ich beabsichtige für dieses Jahr eine Steuererklärung einzureichen möchte ich wissen ob die Erträge aus diesen Schrottverkäufen in irgendeiner Weise Steuerpflichtig sind? Im Jahr 2010 habe ich ca. 2000€ auf diese Weise eingenommen. Des weiteren muss ich bei jedem Besuch beim Schrotthandel meinen Namen, meine Adresse sowie mein Autokennzeichen (Firmenfahrzeug, da ich von der Baustelle direkt zum Schrotthandel fahre) hinterlegen. |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich müssen diese Einnahmen, die Ihnen ja persönlich zufließen, in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Im Gegenzug können Sie jedoch sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter : georgstahn@t-online.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn (Steuerberater) |
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