Steuererklärung in diesem Fall Pflicht?
Gefragt am 27.05.201513:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1670
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht mir um Folgendes: Ich bin im Jahr 2014 unter die Grenze 8.354 Euro mit meinem Einkommen gewesen. Bisher habe ich eine Steuererklärung gemacht. Nun habe ich im Januar 2014 meine selbstständige Tätigkeit abgemeldet, habe aber im Januar schon keinerlei Einkünfte mehr dadurch gehabt. Muss ich auf Grund der Abmeldung in 2014 dennoch zwangsweise die Erklärung machen? Wenn nein, muss ich dies dem FA mitteilen?
Mit freundlichen Grüßen
13:24 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Wenn Ihre Einkünfte für 2014 unter dem Grundfreibetrag von 8.354 € liegen, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung eine Einkommensteuererklärung abzugeben ...
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