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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Steuerbescheid

Gefragt am 03.12.2009 14:12 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Hallo!

Wir sind im August von Hessen nach NRW gezogen, haben unsere Steuern bei einem Finanzamt in NRW abgegeben, und den Bescheid vor drei Wochen bekommen.
Auf die telefonische Nachfrage von heute, wann wir mit der Rückerstattung rechnen könnten meinte der Mann vom Finanzamt: Das dass Guthaben frühestens zum 04. Januar 2010 an uns ausgezahlt würde, da eine Sperre drauf läge, denn unsere ganzen Steuerunterlagen mussten erst per Hand eingegeben werden, und die Dame die dieses macht meint sie würde das wohl bis zum 04.01.2010 schaffen.
Nun meine Frage ist das rechtens, das die das Geld do lange einbehalten. Können wir Zinsen verlagen, da die Auszahlung noch so lange dauert?
In dem Steuerbescheid von vor drei Wochen wurde von dem Verzug nichts erwähnt.
Das Finanzamt in Hessen, hat unsere Steuerunterlagen Anfang September nach NRW geschickt, das hieße ja das die Dame für das eingeben der ganzen Steuern fünf Monate braucht.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Eine Verzinsung wird wegen der Karenzeit noch nicht in Frage kommen, wenn es sich um Einkommensteuererstattung für das Jahr 2008 handelt. Die Verzinsung beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sog. Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO). Die Karenzzeit ist in Ihrem Falle noch nicht abgelaufen.

Normalerweise überweist das Finanzamt innerhalb 2-5 Tagen den Steuererstattungsanspruch, gerechnet von dem Zeitpunkt des Zugangs des Einkommensteuerbescheides, es sei denn es bestehen Steuerschulden, mit denen der Erstattungsanspruch aufgerechnet werden kann. Da Sie den Steuerbescheid bereits erhalten haben, sind auch die Daten alle edv-mässig erfasst, das Argument mit der Handeingabe der Unterlagen zählt daher nicht.

Setzen Sie sich mit dem Sachgebietsleiter der Sachbearbeiterin in Verbindung und fragen Sie nach dem tatsächlichen Grund für die verspätete Auszahlung, denn schliesslich sind Sie schon in Besitz des Steuerbescheides. Teilen Sie dem Sachgebietsleiter Ihr Unverständnis über das Verhalten des Finanzamtes mit.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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