Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Steuerbescheid |
| Gefragt am 03.12.2009 14:12 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: Eine Verzinsung wird wegen der Karenzeit noch nicht in Frage kommen, wenn es sich um Einkommensteuererstattung für das Jahr 2008 handelt. Die Verzinsung beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sog. Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO). Die Karenzzeit ist in Ihrem Falle noch nicht abgelaufen. Normalerweise überweist das Finanzamt innerhalb 2-5 Tagen den Steuererstattungsanspruch, gerechnet von dem Zeitpunkt des Zugangs des Einkommensteuerbescheides, es sei denn es bestehen Steuerschulden, mit denen der Erstattungsanspruch aufgerechnet werden kann. Da Sie den Steuerbescheid bereits erhalten haben, sind auch die Daten alle edv-mässig erfasst, das Argument mit der Handeingabe der Unterlagen zählt daher nicht. Setzen Sie sich mit dem Sachgebietsleiter der Sachbearbeiterin in Verbindung und fragen Sie nach dem tatsächlichen Grund für die verspätete Auszahlung, denn schliesslich sind Sie schon in Besitz des Steuerbescheides. Teilen Sie dem Sachgebietsleiter Ihr Unverständnis über das Verhalten des Finanzamtes mit. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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