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Social Trading - Besteuerung von Prämienzahlungen

Gefragt am 26.11.2014
16:15 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5842

 

Wie sind erfolgs- bzw. performanceabhängige Prämienzahlungen, die ein Trader durch Social Trading Plattformen wie Wikifollio erzielen kann in Deutschland zu versteuern?

Damit die Frage als beantwortet gelten kann nehmen Sie bitte zu allen Teilfragen 1-4 Stellung. Sofern Sie nicht alle Teilfragen beantworten können oder sich unsicher sind, überlassen Sie bitte die Beantwortung der Frage einem Kollegen.

1. In welche Einkunftsart im Rahmen der Einkommensteuer fallen solche Prämien wenn die zugrundeliegende Tätigkeit lediglich einen moderaten Umfang erreicht und „nebenbei“ privat (\"vom Wohnzimmer aus\", sprich ohne die Notwendigkeit eines eigens eingerichteten Geschäftsbetriebs) betrieben wird? Welche Werbungskosten können hier generell angesetzt werden? Wäre grds. auch denkbar dass diese Einkünfte lediglich der Kapitalertragsteuer unterliegen?

2. Ist ggf. eine Gewerbeanmeldung, Anmeldung als Freiberufler, Selbstständiger oder ähnliches zwingend erforderlich? Muss ggf. eine eigene Steuernummer beantragt werden? Zu welchem Zeitpunkt wären evtl. Anmeldungen notwendig (z.B. Aufnahme der Tätigkeit oder Generierung von ersten Einnahmen)?

3. Wann werden die Prämien steuerlich relevant? Zum Zeitpunkt der Erwirtschaftung (als „fiktive Online-Gutschrift“) oder erst zu dem Zeitpunkt an dem tatsächlich eine cashwirksame Auszahlung („Überweisung auf Bankkonto“) an den Trader erfolgt?

4. Der auszuzahlende Betrag enthält 19% Umsatzsteuer, die aber vom Anbieter der Social Trading Plattform durch Anwendung des „Reverse-Charge“-Verfahrens bereits vor der Auszahlung abgezogen und einbehalten wird. Ist hier das Thema Umsatzsteuer für den Trader somit erledigt oder gibt es weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der Umsatzsteuer (z.B. Voranmeldung, Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, etc.)? Ist die Annahme richtig dass nur die Prämien abzüglich der Umsatzsteuer im Rahmen der Einkommensteuer anzusetzen sind?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.11.2014
16:15 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 26.11.2014 20:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5842

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen diese Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Erfolgsabhängige Prämienzahlungen, die ein Trader durch Wikifolio erzielt, sind keine Kapitalerträge im steuerlichen Sinn; sie unterliegen somit nicht der Kapitalertragsteuer. Zu dieser Frage hat sich die Finanzverwaltung bisher jedoch noch nicht geäußert.

Nach § 15 Abs. 2 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Liegen in Ihren Fall diese Voraussetzungen vor, erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...



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