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Rückzahlung Ausbildungsdarlehen

Gefragt am 01.09.2009
21:59 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4926

 

Habe bei meiner Einkommenssteuererklärung die Rückzahlung meines Bafög-Darlehens angegeben. Diese wurde mir, wie nicht anderes erwartet, mit der Begründung Urteil des Bundesfinazhof v. 07.02.2008 AZ: VI R41/05 abgelehnt. Mein Finanzbeamten riet mir zu prüfen, ob es eventuell einen aktuellen Rechtsstreit gibt, worauf ich mich berufen kann.

Frage: Gibt es aktuell noch einen offenen Rechtsstreit zur Rückzahlung von Bafög-Darlehen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.09.2009
21:59 Uhr
FP Fischer Robert Fischer FP Fischer Robert Fischer Beantwortet am 01.09.2009
22:11 Uhr

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Beantwortet am 01.09.2009 22:11 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4926

Antwort von FP Fischer Robert Fischer (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

BAföG-Rückzahlungen sind weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abziehbar. Das hat der BFH mit Urteil vom 7 ...



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