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Rückerstattung

Gefragt am 04.04.2024
11:51 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 90

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gemeinsam mit meiner Frau veranlagt. Wir haben eine Rückerstattung von 2400, Euro bekommen.
Das Bruttoeinkommen meiner Frau ist um ein 4 faches höher als meines.
das Geld ist auf das Konto meiner Frau überwiesen worden.
Welcher Betrag von der Rückerstattung fällt auf mich? Da dieser Betrag für die Berechnung des Kindesunterhaltes vom Jugendamt verlangt wird.

freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.04.2024
11:51 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 04.04.2024
17:06 Uhr

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Beantwortet am 04.04.2024 17:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 90

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten wird die Steuererstattung nach dem Verhältnis der Einkommensanteile auf die Ehegatten aufgeteilt. Maßgeblich ist dabei, wie viel Steuern jeder Ehegatte bei getrennter Veranlagung nach der Grundtabelle auf sein Einkommen hätte zahlen müssen.

Um die individuelle Steuerlast zu ermitteln, muss zunächst das zu versteuernde Einkommen jedes Ehegatten separat berechnet werden. Anschließend wird bestimmt, welchen Anteil jeder Ehegatte bei einer fiktiven getrennten Veranlagung zur gemeinsamen Steuerlast beigetragen hätte. Dieser Ansatz gilt als gerechte Methode zur Aufteilung von Steuerrückerstattungen und Steuerschulden zwischen Ehegatten.

In Ihrem Fall ist das Bruttoeinkommen Ihrer Frau viermal so hoch wie Ihres. Geht man vereinfacht davon aus, dass sich dies auch im zu versteuernden Einkommen widerspiegelt, würde sich folgende Aufteilung ergeben:

Gesamteinkommen: 5 Teile
Davon Ehefrau: 4/5 = 80%
Davon Ehemann: 1/5 = 20%

Bei einer Steuererstattung von 2 ...



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