Ruckzug nach Deutschland Umzugs-und Bewerbungskosten
Gefragt am 26.03.201621:16 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1641
Folgende Situation
Ich wohne zurzeit mit der Familie in Australien und werde im Juni oder Juli nach Deutschland umziehen und dort einen neuen Job anzutreten. Ich werde also ab dann wieder unbeschränkt steuerpflichtig sein.
In diesem Zusammenhang stellen sich nun folgende Fragen
Kann ich den gesamten Umzug inklusive der Flugkosten als Werbungskosten geltend machen?
Ist es richtig dass der Umzug nach Antritt der neuen Stelle stattfinden muss oder reicht es nach der Unterschrift des Arbeitsvertrages?
Wenn ich zu Bewerbungsgesprächen nach Deutschland fliegen muss kann ich alle Kosten (Flug, Autofahrt usw) komplett als Werbungskosten absetzen? Mir geht es hierbei vor allem um die Flugkosten.
21:16 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1) Bewerbungskosten
Sie können sämtliche Kosten, die Ihnen anlässlich des Bewerbungsgesprächs entstanden sind, absetzen, wenn nachher die Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit in Deutschland steuerpflichtig sind. Sorgen Sie für eine Nachweismöglichkeit (Einladung zum Bewerbungsgespräch). Erstattete Kosten sind abzuziehen.
2) Umzugskosten
Umzugskosten sind steuerlich mit in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften absetzbar, wenn diese beruflich und nicht privat bedingt sind ...
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