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Privatveräußerung einer ETW

Gefragt am 09.02.2018
09:55 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1264

 

Ich bin Angestellter und gebe jährlich eine Steuererklärung ab. Ich besitze 2 Eigentumswohnungen in HH, in einer wohne ich selbst, die 2.Wohnung in HH, gekauft
Febr. 2015, bewohnten meine Eltern mietfrei mit einem lebenslangen Wohnrecht. Anfallende Aufwendungen/Kosten übernehmen meine Eltern.
Die Wohnung meiner Eltern habe ich im Juni 2017 verkauft, habe in SH im Juli 2017 eine andere gekauft, die wiederum meine Eltern mietfrei mit lebenslangem Wohnrecht wie in HH bewohnen. Steuerlich erfasse ich, wie auch meine Eltern, diese Wohnung nicht.
Meine Frage: Muss ich den Veräußerungsgewinn aus dem VK versteuern,
wenn ja, werde ich aufgefordert oder muß ich selbst tätig werden, in welche Anlage trage ich den Überschuß ein, lege ich Kopien vom Kauf, Notar u.a. bei.
Außerdem habe ich € 2.100,00 gegen Rechnung für eine kurzfristige Arbeit bekommen. Muss ich den Betrag angeben, wo trage ich ihn ein.
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.02.2018
09:55 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 09.02.2018 16:10 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1264

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben komme ich zum Ergebnis, dass der Verkauf der Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegt.

Die sog. Spekulationssteuer fällt nur dann nicht an, wenn Sie die Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hätten ...



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