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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Private Krankenversicherung

Gefragt am 04.10.2009 22:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Angestellter, privat versichert und möchte gerne wissen ob ich dadurch, zu meiner Krankenversicherung Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen habe. Mein Arbeitgeber überweist auf meinen Konto, jeden Monat die Hälfte meines Beitrags, wie ich denke in solchen Fällen üblich ist.

Ich bedanke mich schon mal in Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Als Angestellter haben Sie Anspruch auf die hälftige Erstattung Ihrer Krnakenkassenbeiträge durch den Arbeitgeber. Diese Beteiligung an den Kosten ist gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.

Sie schreiben selbst, dass Ihnen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge auf Ihr Konto erstattet. Insofern folgt er den gesetzlichen Bestimmungen und gewährt Ihnen den gesetzlich steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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