Kategorie: Einkommensteuererklärung |
|---|
Frage: Private Krankenversicherung |
| Gefragt am 04.10.2009 22:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Als Angestellter haben Sie Anspruch auf die hälftige Erstattung Ihrer Krnakenkassenbeiträge durch den Arbeitgeber. Diese Beteiligung an den Kosten ist gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Sie schreiben selbst, dass Ihnen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge auf Ihr Konto erstattet. Insofern folgt er den gesetzlichen Bestimmungen und gewährt Ihnen den gesetzlich steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
