Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
| Gefragt am 26.01.2011 22:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1057 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die 15%-Grenze errechnet sich aus den Gebäudeanschaffungskosten, d.h. der Grund-und Bodenanteil ist aus den 65.000 Euro herauszurechnen. Für die Summe der Baumaßnahmen wird nur der Rechnungsnettobetrag, dies sind die getätigten Aufwendungen OHNE Umsatzsteuer, einbezogen. Normale Schönheitsreparaturen sind NICHT in die 15%-Grenze einzubeziehen, diese stellen immer sofort abzugsfähige Werbungskosten dar. Unter die Schönheitsreparaturen fallen z. B. Aufwendungen für das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken oder auch das Streichen von Fenstern und Türen. Die Anschaffungsnebenkosten stellen, soweit sie auf den Gebäudeteil entfallen, Anschaffungskosten dar, die in die 15%-Berechnung mit einzubeziehen sind. Die Aufteilung in Gebäude/Grund und Boden erfolgt im Regelfall erfolgt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden und des Gebäudes(BFH/NV 2001,514). Dies kann auch im Wege einer sachgerechten Schätzung geschehen. Näheres können Sie sicher aus dem Kaufvertrag entnehmen. So könnten Sie, sofern sich aus dem Kaufvertrag nichts anderes ergibt den Anteil des Grund und Bodens mit 20% schätzen. Beispiel: Anschaffungskosten 65.000 Anschaffungsnebenkosten 5.000 Gesamte Anschaffungskosten 70.000 Anteil Grund und Boden 20% 14.000- Anschaffungskosten Gebäude 56.000 15% Grenze 8.400 angefallenen Renovierungskosten Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer 6.000 Schönheitsreparaturen 4.000 Hier können Sie 10.000 Euro als Werbungskosten abziehen, da die Schönheitsreparaturen nicht in die 15%-Grenze einfließen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betrieb |
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