Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Pendlerpauschale |
| Gefragt am 15.10.2009 17:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
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Folgende Konstellation : |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten möchte: Ja, Sie können, jeder für sich die Entfernungspauschale geltend machen, die sich folgt errechnet: 93km x 0,30 x 140 Arbeitstage = 3.906 Euro. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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