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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Pendlerpauschale

Gefragt am 15.10.2009 17:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018

Folgende Konstellation :
Mein Ehemann und ich arbeiten in demselben Betrieb. Wir haben jedoch unterschiedliche Arbeitszeiten. Fahren daher mit getrennten Fahrzeugen. Einfache Strecke 93 km ! Können wir BEIDE einen Freibetrag für die KM-Pauschale auf der Lohnsteuerkarte beantragen ? Wenn ja, in wlecher Höhe bei 140 Arbeitstagen ?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ja, Sie können, jeder für sich die Entfernungspauschale geltend machen, die sich folgt errechnet:

93km x 0,30 x 140 Arbeitstage = 3.906 Euro.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Nachfrage
Danke für die schnelle Antwort.
Müssen wir davon noch die Pauschale von ca. 600 Euro abziehen ? Können Sie berechnen, was das netto mehr bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro macht ? ( Steuerkl.4 )

Rückantwort
Sehr geehrte Ratsuchende,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für den Mindesteinsatz, keine weiteren Berechnungen durchführen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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