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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Optionsscheinverfall

Gefragt am 12.12.2009 18:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Optionsscheinverfall , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, 2008 habe ich Transaktionen mit Optionsscheinen betätigt. Einige davon sind verfallen. Da ihr Wert so tief gefallen ist, habe ich sie nicht weiter verkauft. Jetzt stelle ich fest, dass ich aus diesem Grund, den Verlust nicht steuerlich absetzen kann (anders al

Sehr geehrte Damen und Herren,

2008 habe ich Transaktionen mit Optionsscheinen betätigt. Einige davon sind verfallen. Da ihr Wert so tief gefallen ist, habe ich sie nicht weiter verkauft. Jetzt stelle ich fest, dass ich aus diesem Grund, den Verlust nicht steuerlich absetzen kann (anders als im Jahr 2007). Mein Gewinn, und dadurch der verbleibende Steuer, ist für das Finanzamt viel höher als mein tatsächlicher Gewinn.

Gibt es einen Weg, wie ich diesen Verlust absetzen kann?

Freundliche Grüße

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung von der Sachverhaltsschilderung abhängig ist. Das Hinzufügen oder Ändern von Angaben kann die steuerrechtliche Würdigung beeinflussen.

Die Behandlung der Verluste aus verfallenen Optionen war lange Zeit strittig. Mittlerweile hat der BFH das Thema abschließend entschieden. Verfallen die Optionsscheine, so liegt hierin kein steuerlich beachtlicher Verlust (BFH v. 19.12.2007, Az IX R 11/06). Die steuermindernde Geltendmachung der Verluste ist daher nicht möglich.

Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.

Für Optionsscheine, die nach dem 31.12.2008 gekauft worden sind, mag etwas anderes gelten, da hier der § 23 Abs. 2 Nr. 3 EStG ggf. auch Verluste aus dem Verfall erfasst. Dies wäre aber vermutlich auch gerichtlich klären zu lassen. Aus steuerlich Sicht ist daher immer zu raten, Optionen, die man verfallen zu lassen beabsichtigt, rechtzeitig zu veräußern, um einen steuerlich abzugsfähigen Verlust zu generieren.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

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