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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Nießbrauch, dauernde Lasten, Sonderausgaben

Gefragt am 23.02.2010 19:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1044

Nießbrauch, dauernde Lasten, Sonderausgaben
Hallo,

ich habe 1999 von meinen Eltern ein Zweifamilienhaus übertragen bekommen. Meine Eltern haben sich ein lebenslängliches Wohnrecht für eine der beiden Wohnungen einräumen lassen. Dieses wird auch so ausgeübt. Das Wohnungsrecht ist laut notariellen Vertag schuldrechtlich unentgeltlich. Der Jahreswert des Rechts wird mit 6000 DM beziffert.

Zusätzlich zum Wohnhaus sind kleine landwirtschaftliche Flächen übertragen worden. Der Nießbrauch am Gesamtvertragsrecht beläuft sich lt. Vertrag auf 8400 DM.

Ich bezahle sämtliche Kosten für das Wohnhaus (Grundsteuern, Versicherung, Strom, Wasser, Müll, Heizung.....) und zusätzliche eine kleine Miete von ca. 200 € monatlich an meine Eltern!!! Die Mietzahlung erfolgt freiwillig und ist nicht im noteriellen Vertrag aufgenommen.

Wie kann ich die mir entstehenden Kosten beim Finanzamt geltend machen?

Kann ich die tatsächlichen Kosten ansetzen oder aber die 6000 DM (3067,75 €) pauschal ?

Wie wirken sich die Angaben dann für meine Eltern aus?

Vielen Dank für die Bemühungen

M.f.G.

H.B.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Sie keine Mieteinnahmen erzielen, können Sie auch keine Aufwendungen steuerlich geltend machen. Nur wer Einkünfte erzielt, kann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Wert des Nießbrauchs kann leider nicht als Einnahme angesetzt werden. Daher scheidet ein Abzug der Aufwendungen bei Ihnen grundsätzlich bei einer Einkunftsart aus. Auch eine andere, eventuell möglichen Abzugsmöglichkeit z.B. als Sonderausgaben oder ä. vermag ich auf Grund Ihrer Angaben nicht zu erkennen.

Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe aber trotzdem Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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