Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Nießbrauch, dauernde Lasten, Sonderausgaben |
| Gefragt am 23.02.2010 19:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1044 |
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Nießbrauch, dauernde Lasten, Sonderausgaben |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Sie keine Mieteinnahmen erzielen, können Sie auch keine Aufwendungen steuerlich geltend machen. Nur wer Einkünfte erzielt, kann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Wert des Nießbrauchs kann leider nicht als Einnahme angesetzt werden. Daher scheidet ein Abzug der Aufwendungen bei Ihnen grundsätzlich bei einer Einkunftsart aus. Auch eine andere, eventuell möglichen Abzugsmöglichkeit z.B. als Sonderausgaben oder ä. vermag ich auf Grund Ihrer Angaben nicht zu erkennen. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe aber trotzdem Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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