Nachzhalung Rentenbeiträge - steuerliche Asuwirkung
Gefragt am 30.04.201516:50 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1994
1. Frage:
Ich kann aufgrund meiner Scheidung Rentenversicherungsbeiträge nachentrichten.
Kann ich diese Nachzahlung als Sonderausgaben bei meiner Steuererklärung gelten machen?
Gibt es hier Höchstbeiträge / Jahr ?
2. Frage:
Können Nachzahlungen zur Rentenversicherung zum Ausgleich zur Vermeidung eines Rentenabschlages auf Grund vorzeitigem Renteneintritts (ATZ - Regelung) steuerlich geltend gemacht werden? Gibt es auch hier Höchstbeträge
Wie verhält es sich wenn beide Nachzahlungen im selben Jahr geleistet werden?
16:50 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
jegliche Zahlungen von Beiträgen in die Rentenversicherung sind im Jahr der Zahlung erst einmal als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Anlass spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (Nachentrichtung wg. Scheidung und Vermeidung Abschlag bei ATZ).
Die steuerliche Auswirkung Ihrer Zahlungen ist kompliziert darzustellen, ich versuche es:
Es gibt einen Höchstbetrag p.a., der sich jährlich ändert, da im Zuge einer Übergangsregelung die Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen schrittweise pro Jahr erhöht wird ...
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