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Nachzhalung Rentenbeiträge - steuerliche Asuwirkung

Gefragt am 30.04.2015
16:50 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1994

 

1. Frage:
Ich kann aufgrund meiner Scheidung Rentenversicherungsbeiträge nachentrichten.

Kann ich diese Nachzahlung als Sonderausgaben bei meiner Steuererklärung gelten machen?
Gibt es hier Höchstbeiträge / Jahr ?

2. Frage:
Können Nachzahlungen zur Rentenversicherung zum Ausgleich zur Vermeidung eines Rentenabschlages auf Grund vorzeitigem Renteneintritts (ATZ - Regelung) steuerlich geltend gemacht werden? Gibt es auch hier Höchstbeträge

Wie verhält es sich wenn beide Nachzahlungen im selben Jahr geleistet werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.04.2015
16:50 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.05.2015 23:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1994

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

jegliche Zahlungen von Beiträgen in die Rentenversicherung sind im Jahr der Zahlung erst einmal als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Anlass spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (Nachentrichtung wg. Scheidung und Vermeidung Abschlag bei ATZ).

Die steuerliche Auswirkung Ihrer Zahlungen ist kompliziert darzustellen, ich versuche es:
Es gibt einen Höchstbetrag p.a., der sich jährlich ändert, da im Zuge einer Übergangsregelung die Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen schrittweise pro Jahr erhöht wird ...



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