Kategorie: Einkommensteuererklärung |
|---|
Frage: KSO |
| Gefragt am 09.02.2011 11:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
|
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
Bei einem Privatdarlehen wurde zunächst keine Tilgung u. Zinsen geleistet,Zinsen wurden dem Schuldbetrag hinzugerechnet.Sind die nicht geflossenen Zinsen dem FA trotzdem anzugeben oder erst wenn Zinsen gezahlt wurden? |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach § 11 Abs.1 Satz 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Wenn im Darlehensvertrag eine bestimmte Zins-und Tilgungsbelastung vereinbart wurde, dann begründet dieser Anspruch,insbesondere wenn keine Zins-und Tilgungsleistungen erfolgt sind, keinen Zufluss im Sinne des § 11 Abs.1 Satz 1 EStG, denn es sind keine Zinsen bezahlt worden. Einen fiktiven Zufluss gibt es nicht. Zinsen fliessen immer erst mit der Zahlung zu, denn erst dann kann über sie wirtschaftlich verfügt werden. Nicht gezahlte Zinsen sind auch nicht zugeflossen. Die Zinsen müssen erst in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters? |
|
3,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater? |
|
5,0 |
