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Krankheitskosten

Gefragt am 08.04.2014
17:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2009

 

Frage zu \\\\\\\"Außergewöhnliche Belastungen\\\\\\\" bei Est. 2013
Bei den Außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich bei mir ein Mehr an Erstattungen (siehe Liste), weil diese aus Kosten des Vorjahres stammen, die jedoch wegen Unterschreitung der zumutbaren Eigenbelastung nicht geltend gemacht waren. Bei der Ehefrau ergibt sich ein erheblicher Mehraufwand bei den Kosten (siehe auch Liste), was in jedem Fall zu Steuerlicher Relevanz führen wird. Meine Steuersoftware (Taxman) schneidet jetzt bei Eingabe der Zahlen diejenigen Erstattungen bei mir ab, die die aufgelisteten Kosten übersteigen (siehe Formularausdruck).
Frage: wird das FiAmt dies so anerkennen und den resultierenden Betrag abzüglich der Eigenbelastung steuermindernd ansetzen, oder den vom Taxmann abgeschnittenen Betrag doch wieder einsetzen, wenn ich die Listen und Belege einreiche? Wäre es im letzteren Fall günstiger, überhaupt nur die Kosten der Ehefrau anzugeben, da ja bei mir letztlich keine steuermindernden Effekte aus den Kosten wegen der höheren Erstattungen zu realisieren sind? Oder verlangt das FiAmt die Angaben von beiden in jedem Fall, falls wir nicht getrennte Veranlagung beantragen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.04.2014
17:05 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 09.04.2014 08:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2009

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

übersteigen die Erstattungen die geleisteten Aufwendungen ist dieser Erstattungsüberhang dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, vgl ...



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