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Kirchensteuer nachberechnung

Gefragt am 15.09.2009
18:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4702

 

Hallo zusammen,
ich habe meinen Bescheid der Lohnsteuererklärung bekommen und dabei stellt sich für mich folgende Frage:
Ich bin ende September aus der Kirche ausgetreten und habe dies auch entsprechend in der Lohnsteuerkarte vermerken lassen.
Im November habe ich von meinem damaligen Arbeitgeber eine Abfindung bekommen, von der richtigerweise auch keine Kirchensteuer abgezogen wurde.

Nun habe ich vom Finanzamt eine Kirchensteuer Nachforderung bekommen.
Geammt Kirchensteuer 2644,38 €
Steuerabzug vom Lohn: 952,52 € (der Betrag der monatlich immer abgezogen wurde bis zum Austritt)
Forderung: 1691,86 €

Bei der berechnung der Kirchensteuer wird die gesammte Einkommensteuer zur berechnung herangezogen (Januar bis Dezember) also inkl Einkommensteuer der Abfindung und davon die Kirchensteuer berechnet. umgerechnet auf 9 Monate kommen die dann auf 2644,38 €.

Ist das korrekt?? Ich war der Meinung das ich für alle verdienste nach dem Kirchenaustritt auch keine Kirchensteuer zahlen muss.

Über eine Antwort wäre ich super dankbar.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.09.2009
18:38 Uhr
FP Fischer Robert Fischer FP Fischer Robert Fischer Beantwortet am 15.09.2009
20:05 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.09.2009 20:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4702

Antwort von FP Fischer Robert Fischer (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Für Betroffene, die im Jahr der Abfindung aus der Kirche ausgetreten sind, gilt es eine Besonderheit ...



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