Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Kindesunterhalt Ausland |
| Gefragt am 04.09.2009 13:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Gibt es eine Möglichkeit den von D Nach Österreich gezahlten Kindesunterhalt in irgendeiner Form steuerlich geltend zu machen? |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich kann Ihnen da gar keine Hoffnung machen. Seit dem Jahr 1994 wird auch für Kinder , die nicht gem. § 1 Abs. 1 bis 3 EStG i. V. m. §§ 8, 9 AO in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ein Kinderfreibetrag gewährt. Damit entfällt seither die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33aAbs.1 EStG. Seit 1996 schließt auch Kindergeld den Abzug nach §§ 33a Abs. 1 EStG aus. Auch einen Sonderausgabenabzug gibt es für Unterhaltsleistungen bei Kindern nicht. Für Kinder ab dem 18. Lebensjahr gibt es einen Ausbildungsfreibetrag zusätzlich, wenn sich diese in Ausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind. Diese Voraussetzung würde eventuell bei Ihrem Partner vorliegen, sodaß wenigstens der halbe Ausbildungsfreibetrag zu gewähren ist. Dies wären 462 Euro jährlich. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können. Mit freundlchen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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