Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Kindergeld als volle Steuersumme gegen Freibetrag |
| Gefragt am 10.11.2011 07:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid 2010 erhalten, diesen habe ich entsprechend hochgeladen. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ihnen steht der hälftige Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag steuerlich zu. Daher hat das Finanzamt Ihnen richtigerweise 3.504 Euro abgezogen. Da aber ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in der Regel bezieht das Kindergeld die leibliche Mutter, wenn das Kind dort wohnt, wird nun das hälftige Kindergeld in Höhe von Euro 1.104 zu der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet, da man nicht gleichzeitig Kindergeld und Steuervorteil in Anspruch nehmen kann. Ohne Kinderfreibetrag beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen Euro 39.921, was zu einer Einkommensteuer nach der Grundtabelle für das Jahr 2010 in Höhe von Euro 9.906 führen würde, mit Kinderfreibetrag und Anrechnung Kindergeld 8.847, sodaß der Steuervorteil ohne Soli bei Euro 1.059 liegt. Ich hoffe ,ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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