Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Kinderfreibetrag übertragen / Nachteile bei Eigenheimzulage? |
| Gefragt am 20.01.2010 13:07 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr gehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nein, eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrages ist nicht möglich. Eine Übertragung des Kinderfreibetrags ist nur dann möglich, wenn der andere Elternteil im Ausland lebt oder nicht zu wenigstens 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Insoweit ergeben sich auch keine Auswirkungen auf den Eigenheimzulageanspruch, hier die Kinderzulage, Ihrer Partnerin. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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