Kinderbetreuungskosten im Ausland
Gefragt am 26.03.201622:48 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2277 | Bewertung 5/5
Ich habe von Januar bis Mai mit meiner Familie im Ausland gewohnt. Seit Juni wohnen wir wieder in Deutschland und damit bin ich auch wieder unbeschränkt steuerpflichtig.
In unsere Zeit im Ausland hatten wir Betreuungskosten für die Kinder im Kindergarten.
Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung unter Kinderbetreuungskosten geltend machen?
22:48 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie zur Zeit des Auslandsaufenthaltes nicht unbeschränkt steuerpflichtig waren, können Sie diese als Sonderausgaben zu qualifizierenden Kosten nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung in DE steuermindernd geltend machen ...
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