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Kinderbetreuungskosten im Ausland

Gefragt am 26.03.2016
22:48 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2293 | Bewertung 5/5

 

Ich habe von Januar bis Mai mit meiner Familie im Ausland gewohnt. Seit Juni wohnen wir wieder in Deutschland und damit bin ich auch wieder unbeschränkt steuerpflichtig.

In unsere Zeit im Ausland hatten wir Betreuungskosten für die Kinder im Kindergarten.

Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung unter Kinderbetreuungskosten geltend machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.03.2016
22:48 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 27.03.2016 14:50 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2293 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

da Sie zur Zeit des Auslandsaufenthaltes nicht unbeschränkt steuerpflichtig waren, können Sie diese als Sonderausgaben zu qualifizierenden Kosten nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung in DE steuermindernd geltend machen ...



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