Invaliditätsrente
Gefragt am 03.03.201514:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2109
Anfrage
ich bin Pensionist mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland, Kenia, schwerbehindert und erhalte von der österr. Versicherung eine für immer gleichbleibende Invaliditätsrente entsprechend dem Bundesgesetz für österr. Entwicklungshelfer §7 Absatz 1 und 2. ,
wie steht es in diesem Fall um die Besteuerung ? In welchem Land kann die Rente versteuert werden? In welcher Form muss das erfolgen?
14:44 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Nach dem Sachverhalt haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland. Ob Sie evtl. auch einen Wohnsitz in Kenia haben, ergibt sich aus der Anfrage nicht eindeutig ...
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