| Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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| Frage: Handwerkerrechnung |
| Einsatz: € 15,00 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG setzt u.a. voraus, dass die Leistung in Ihrem Privathaushalt erbracht wird. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ob Sie unentgeltlich dort wohnen. Sie können deshalb den in der Rechnung enthaltenen Lohnanteil in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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