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Kategorie: Einkommensteuererklärung
Frage: Handwerkerrechnung
Einsatz: € 15,00
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)

Hallo,

wir haben in 2009 das Dach meines Elternhauses neu eindecken lassen.
Wir leben zusammen mit meiner Mutter, der das Haus noch gehört, in diesem Haus.
Meine Mutter hat eine kleine Rente, weshalb wir auch die Kosten hierfür übernommen haben, zumal wir ohnehin später das Haus übernehmen werden.
Wir bekamen eine detaillierte Rechnung vom Dachdecker und haben die Rechnung überwiesen.
Dürfen wir die Handwerkerkosten hierfür einreichen, auch wenn wir noch nicht Eigentüber sind?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG setzt u.a. voraus, dass die Leistung in Ihrem Privathaushalt erbracht wird. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ob Sie unentgeltlich dort wohnen. Sie können deshalb den in der Rechnung enthaltenen Lohnanteil in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater
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