Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Gewinne durch Kapitalanlage |
| Gefragt am 14.12.2011 20:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Sehr geehrte Beraterin, sehr geehrter Berater, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Sie müssen bei den EInkünften aus dem Wertpapierdepot unterscheiden zwischen den Erträgen aus Zinsen, Dividenden u.ä. und der Wertentwicklung der Aktien. Zinsen und Dividenden sind laufende Einkünfte, die bei Zufluss zu versteuern sind. Die Wertentwicklung der Aktien wird erst bei der Veräußerung steuerwirksam. Gewinne aus Aktienveräußerungen sind in dem Jahr der Veräußerung, vermindert um eventuell bestehende Verluste, zu versteuern. Eine rückwirkende Verrechnung ist jedoch nicht möglich. Veräußerungsverluste, nicht Wertverluste, aus dem Jahr 2011 sind erst mit Veräußerungsgewinnen des laufenden Jahres 2011 zu verrechnen. Ein verbleibender Verlust ist dann mit Gewinnen in der Zukunft ab 2012 zu verrechnen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) |
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