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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: getrennte Veranlagung/Vorauszahlungen

Gefragt am 18.11.2009 11:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lebe seit Juli 2007 getrennt. Im August 2007 habe ich meine Steuerklasse von 5 auf 2 geändert. Eigentlich dachte ich, das ich mit meinem Nochehemann eine gemeinsame Steuererklärung für 2007 mache, habe bis jetzt darauf gewartet. Nichts kam, infolge dessen rief ich beim Finanzamt an. Die sagten mir, dass mein Mann eine getrennte Veranlagung gemacht hat. Er hat unsere alte Steuernummer behalten und ich habe eine neue Steuernummer bekommen. Auf meine Frage was denn mit den Vorauszahlungen aus 2006 für 2007 passiert ist (ca. 1.036 Euro) sagte man mir die sind mit der alten Steuernummer (also jetzt seine) verrechnet worden, obwohl sie von unserem Gemeinschaftskonto bezahlt worden sind. Habe ich in irgendeiner Weise Anspruch auf meinen Anteil der Vorauszahlungen aus 2006 und 2007 oder muss ich mit einer größeren Nachzahlung rechnen?

Jetzt schon vielen Dank für ihre Beantwortung

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich möchte Ihre Anfrage im Rahmen der Erstberatung wie folgt beantworten:

Gem. des Beschlusses des BFH vom 10.02.2000 (VII B 152/99) ist für die Frage wem die Einkommensteuervorauszahlungen zuzurechnen sind auf die Umstände abzustellen, die zum Zeitpunkt der Zahlung vorgelegen haben.

Zitat: "Im Allgemeinen ist anzunehmen, dass die Leistungen eines Ehegatten auch die Steuerschuld des anderen, mit ihm zusammen veranlagten Ehepartners begleichen sollen. Ob der andere Ehegatte in seiner Person Tatbestände verwirklicht hat, die zum Entstehen der Steuerschuld der Eheleute geführt haben, ist ohne Bedeutung. Entsprechendes gilt, wenn nur einer der Ehegatten verpflichtet ist, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten."

Konkret heißt das: die Einkommensteuervorauszahlungen, die Sie gemeinsam gezahlt haben, sind Ihnen und Ihrem Ehemann jeweils zur Häfte zuzurechnen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
vielen Dank für die Beantwortung, ich sehe das also richtig so, wenn bis zum Zeitpunkt der Trennung Vorauszahlungen von unserem Gemeinschaftskonto gezahlt wurden steht mir die Hälfte zu. Der Finanzbeamte hat das anders gesehen, weil eben mein Nochehemann seinen Lohnsteuerbescheid für 2007 schon erhalten hat und die Sache abgeschlossen hat. Müsste ich denn evtl. klagen?

Rückantwort
Ja, bis zur Trennung haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Vorauszahlungen. Der BFH hat es in mehreren Fällen so entschieden. Zuletzt am 15.11.2005 (VII R 16/05).

Vor einer Klage müssen Sie das außergerichtliche Einspruchsverfahren durchlaufen. Bzgl. eines Einspruchs- bzw. Klageverfahrens empfehle ich Ihnen die Sache an einen Steuerberater abzugeben. Gerne bin ich bereit mich der Sache anzunehmen. Möglicherweise kann die Sache auch außergerichtlich geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Wander
Steuerberater

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