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Genussschein bei Insolvenz

Gefragt am 01.05.2011
11:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5975 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Genussschein (erworben 03/2009, Laufzeit 3 Jahre)einer nicht börsennotierten AG, die sich seit 02/2011 in der Regelinsolvenz befindet. Da meines Wissens ein Genussschein nur "nachrangig" bedient wird, gehe ich davon aus, nichts mehr zu bekommen. Die Insolvenz soll im Juni abgewickelt sein.
Kann ich den erlittenen Totalverlust des Genussscheins in meiner Einkommenssteuer geltend machen und wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüssen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.05.2011
11:49 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 06.05.2011
13:27 Uhr

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Beantwortet am 06.05.2011 13:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5975 | Bewertung 4.3/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Honorargebotes wie folgt beantworten möchte:

Genussrechte sind eine klassische hybride Finanzierungsform zwischen Eigenkapital und Fremdkapital (Mezzanine-Kapital). Sie verbriefen grundsätzlich ein Gläubigerrecht werden aber beim Emittenten als Eigenkapital ausgewiesen. Der Käufer hat keinerlei Mitspracherechte in der Geschäftsführung des Unternehmens.

Spätestens im Fall einer Krise des Unternehmens ist auf Basis des Eigenkapitalersatzrechts in Deutschland zu prüfen, ob sich die Tranche nicht aufgrund bestimmter Fakten zur Wandlung in Eigenkapital qualifiziert ...



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