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Geltendmachung Schuldgeld Highschool und Gebühren für das College der Tochter in USA

Gefragt am 27.07.2015
13:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1787

 

Geltendmachung Schuldgeld Highschool und Gebühren für das College der Tochter in USA.

Die Fakten:

- Tochter mit EU + USA Staatsbürgerschaft hat ab 2013 Schulwechsel aufs US College vorgenommen und dort im Juni 2014 einen Highschool Abschluss gemacht (Privatschule)
- Ab September 2014 College Besuch in den USA (Staatl. College)
- Wohnsitz besteht weiterhin bei uns den Eltern, ihr Zimmer ist noch vorhanden und wir bekommen weiterhin Kindergeld
- Immatrikulationsbescheinigungen und Zahlungsbelege/Rechnungen sind vorhanden

1. Kann das Schulgeld und die College Gebühren geltend gemacht? Wenn dann unter welchen Punkt in welcher Höhe?
2. Wie schaut es mit den Mehrkosten wegen Auslandsaufenthalt aus?

Ich habe gelesen, dass nur Deutsche Privatschulen die zu einem Deutschen Hochschulabschluss oder Vergleichbaren führen anerkannt werden.

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.07.2015
13:40 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.07.2015 19:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1787

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:

1) leider nein (richtig, Sonderausgaben nur für deutsche/EU Schulen, nicht Drittland)
2) leider auch ein

Kosten für die Ausbildung von Kindern, für die noch Kindergeld bezogen wird, sind durch das Kindergeld bzw ...



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