Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Fortbildung, Mehrverpflegungsaufwand |
| Gefragt am 16.09.2010 15:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Hallo, in meiner Einkommensteuererklärung für 2009 habe ich Aufwendungen für Fortbildung als Werbungskosten geltend gemacht. Die Vorlesungen und der Unterricht lagen zeitlich so, dass ich nach Feierabend gleich von der Arbeitsstätte zur Schulungsstätte fahren musste. |
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Das Finanzamt hat in diesem Falle leider Recht. Die Fahrten zur Fortbildung stellen sog. Dienstreisen dar, d.h. also, dass für diese die anfallenden Fahrtkosten mit 30 Cent/km und theoretisch auch Verpflegungsmehraufwand WK geltend gemacht werden können. Der Beginn der Dienstreise ist aber bei Ihnen bei Antritt der Fahrt nach Arbeitsende, so dass sie tatsächlich die Mindestdauer von 8 Std Abwesenheit nicht erreichen dürften. (Die Zeit, die Sie vorher an Ihrer Arbeitsstätte verbracht haben, zählt nicht zur Dauer der Dienstreise). Zu einem Einspruch in der Angelegenheit kann ich Ihnen daher nicht raten. Mit freundlichen Grüßen O. Gayko Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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