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Familienheimfahrten mit Firmenwagen ohne doppelte Haushaltsführung

Gefragt am 25.02.2014
08:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3286

 

Hallo ich habe eine Frage zur Versteuerung meines bevorstehenden Firmenwagen.

Ich arbeite in E und unterhalte hier eine Mietwohnung.
In E habe ich auch meinen Zweitwohnsitz angegeben.

Mein Hauptwohnsitz liegt aber noch in H, wo ich in meinen Elternhaus wohne.
Die Entfernung zwischen E und H beträgt ca. 330km (einfache Entfernung).
Ich fahre in der Regel einmal pro Woche nach Hause in mein Elternhaus, da hier mien Lebensmittelpunkt ist (Familie, Freunde, Vereine,...).

Ich könnte nun von meinen Arbeitgeber einen Firmenwagen erhalten. Dieser Firmenwagen steht mir zur privaten Nutzung zur Verfügung. Fahrten Arbeit-Wohung würde ich hierbei meine Wohnung in E angeben (einfache Entfernung 4km). Der Firmenwagen gilt hierbei als Gehaltsbestandteil mit einer Gehaltsminderung von 2,2% des Bruttolistenpreises des PKW.

Meine Frage ist nun, kann ich mit diesen Firmenwagen wöchentlich nach H fahren? Wenn ja, wie muss ich diese Fahrten versteuern, da ja hier keine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Würde es einen Vorteil geben, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach E verlege?

Schonmal im Vorraus vielen Dank für die Antwort und Viele Grüße
SH

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.02.2014
08:46 Uhr
 Ekrem Uyulur Ekrem Uyulur Beantwortet am 25.02.2014
11:14 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 25.02.2014 11:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3286

Antwort von Ekrem Uyulur (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen der Erstberatung und Beachtung der heutigen rechtlichen Vorschriften nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:

Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Firmen-PKW gestellt bekommen, den Sie auch Privat nutzen oder nutzen können, ist der Privatanteil als Bruttoarbeitslohn hinzuzurechnen und entsprechend Lohnsteuer abzuführen.

Für die Ermittlung des Privatanteils sind zwei Methoden möglich.

1. Fahrtenbuch

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, hat der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten, welches der PKW verursacht, im Verhältnis der tatsächlichen privaten und betrieblichen Fahrten aufzuteilen und den Privatanteil Ihrem Bruttoarbeitslohn hinzuzurechnen ...



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