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Fahrtenbuch Pflicht bei Car-Allowance ?

Gefragt am 10.11.2014
20:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3182

 

Guten Abend,

als Arbeitnehmer im Vertrieb nutze ich meinen Privatwagen für die Fahrt zu Kundenterminen.
Hierfür erhalte ich eine Car-Allowance von 700 EUR/mtl. die über die Lohnsteuerkarte versteuert wird.

Die tatsächlichen Reise-/Fahrtkosten rechne ich über regelmäßige, sehr detaillierte Reisekostenabrechnungen mit meinem Arbeitgeber steuerfrei zu 0,30 EUR/km ab. Diese enthalten neben den üblichen Angaben auch Kfz-Kennzeichen, Abfahrt, Reiseziel, Fahrtweg, Distanz usw. JEDOCH NICHT Anfangs- und Endstand des Kilometerzählers des Kfz.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung möchte ich den Mehraufwand (tatsächlicher Kilometersatz abzgl. 0,30EUR) als Werbungskosten geltend machen.

Den tatsächlichen Kilometersatz ermittle ich anhand einer Excel-Tabelle unter Aufführung sämtlicher Kostenbelege.
Hierbei trägt JEDE Kraftstoffquittung den Kilometerstand bei Betankung. Ferner zeigen die Werkstattrechnungen den Kilometerstand als auch die Versicherungspolice. Den Anfangsstand zum 01.01. und Endstand zum 31.12. notiere ich manuell. Hieraus ergibt sich ein tatsächlicher Kilometersatz von 0,62 EUR/km.

Ich möchte nun steuerlich 0,32 EUR geltend machen (0,62-0,30/km). Hierzu möchte ich lediglich die oben genannten Dienstfahrten abrechnen. Diese sind ja sehr detailliert dokumentiert, durch die Buha meines Arbeitgebers (>4.000 Angestellte) geprüft, genehmigt und ausgezahlt (0,30 EUR). Daher denke ich, sollte es zweifelsfrei erwiesen sein, dass die Dienstreise mit den entsprechenden Kilometern auch stattgefunden haben.

Das Finanzamt versagt die Geltendmachung jeglichen Mehraufwands, da kein Fahrtenbuch vorliegt.

Ich kann im Internet hierzu keine korrekten Daten finden, da es sich weder um ein Firmenfahrzeug handelt noch ein Gewerbe vorliegt. Mir ist bekannt, dass mindestens 20 meiner Kollegen auch ohne Fahrtenbuch bei Ihrem FA so abrechnen und dies auch problemlos anerkannt wird. Nur kann ich das schlecht als Begründung anführen.

Bitte hier um Auskunft, ob die Führung eines Fahrtenbuches Pflicht ist oder die Tankquittungen mit Kilometerstand ausreichen.
Würde mich über eine entsprechende Gesetzesquelle und oder Urteil freuen.

Danke, mfG







Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.11.2014
20:45 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 11.11.2014 11:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3182

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Führen Sie Fahrten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit mit dem eigenen Fahrzeug durch, können Sie wählen, ob Sie die Reisekostenpauschale ansetzen (Dienstreisepauschale für jeden gefahrenen Kilometer), oder ob Sie die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten ansetzen ...



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