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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Entgangene Mieteinnahmen /Handwerkerkosten

Gefragt am 27.04.2010 14:16 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Guten Tag,
zum 01.01.2009 habe ich eine kleine Wohnung gekauft, die sich direkt unter der bereits mir gehörenden und von mir bewohnten Wohnung befindet.
Im April habe ich einen Bauantrag gestellt, um die 2 Wohnungen mit einer Spindeltreppe zu verbinden. Die Baugenehmigung wurde Ende Mai 2009 erteilt. Die Bauarbeiten wurden in Februar 2010 endgültig abgeschlossen.
Nun meine Frage:
Welche Kosten kann ich eventuell in meiner Einkommens-Steuererklärung geltend machen? Beide Wohnungen (die jetzt verbunden sind) werden von mir und meiner Familie bewohnt; eine stand jedoch 4 Monate leer. Kann man für diesen Zeitraum eine \"entgangene Mieteinnahmen\" geltend machen?
Kann ich und in welcher Höhe die Kosten der Baumaßnahme absetzten? Vielleicht in doppelter Höhe, da es sich um 2 Wohnugnen handelt?
Vielen Dank!

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Es besteht die Möglichkeit für die Lohnkosten der Handwerker eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Rechnungen nicht bar beglichen wurden. Der Höchstbetrag beträgt 1.200 €. In der Steuererklärung (Mantelbogen, Seite 3) sind die Gesamtlohnkosten anzugeben, nicht nur 20%.

Für den Leerstand der Wohnungen kann kein Betrag abgesetzt werden, da keine Vermietungsabsicht besteht. Entgangene Einnahmen können niemals steuermindern berücksichtigt werden.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank! Kann ich für beide Wohnungen zusammen 1.200 Euro absetzten, oder jeweils (also 2 mal) 1.200 Euro? Die Wohnugen sind ja im Grundbuch noch getrennt.
MfG

Rückantwort
Der Höchstbetrag von 1.200 € bezieht sich auf den Steuerpflichtigen, nicht auf die Wohnung. Daher kann er pro Steuererklärung nur einmal beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater Mi

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