Kategorie: Einkommensteuererklärung |
|---|
Frage: Entgangene Mieteinnahmen /Handwerkerkosten |
| Gefragt am 27.04.2010 14:16 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
|
Guten Tag, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Es besteht die Möglichkeit für die Lohnkosten der Handwerker eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Rechnungen nicht bar beglichen wurden. Der Höchstbetrag beträgt 1.200 €. In der Steuererklärung (Mantelbogen, Seite 3) sind die Gesamtlohnkosten anzugeben, nicht nur 20%. Für den Leerstand der Wohnungen kann kein Betrag abgesetzt werden, da keine Vermietungsabsicht besteht. Entgangene Einnahmen können niemals steuermindern berücksichtigt werden. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
