Entfernungspauschale in der privaten EK-Steuererklärung - Ansatz von mehr als 4.500 Euro ?
Gefragt am 31.03.201523:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2037
Frage zur Entfernungspauschale in der privaten EK-Steuererklärung
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
1. Ich bin sowohl freiberuflich (Partnerschaftsgesellschaft) als auch in 190 km Entfernung als Angestellter (4 Tage die Woche) tätig.
2. Mir steht als Geschäftsführer ein Firmen-PKW zur Verfügung.
3. Als Pendler fallen bei Ansatz der Pauschale von 30 Cent je Kilometer höhere Kosten als 4.500 € im Jahr an.
Fragestellung :
Grundsätzlich können steuerlich bei einem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw höhere Entfernungspauschalen als 4.500 € angesetzt werden. Allerdings gilt dies laut BFH (Urteil vom 28.2.2013, VI R 33/11) nicht für einen überlassenen Dienstwagen. In meinem Fall handelt es sich somit nicht um einen Dienstwagen, sondern um einen Firmen-PKW (Leasing), dessen Aufwendungen und geldwerter Vorteil mit der 1%-Regelung in der EÜR der Partnerschaftsgesellschaft bereits steuerlich geltend gemacht werden. Kann ich unter diesen Bedingungen mehr als 4.500 € in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Ergänzungsfrage: Können mehr als 4.500 € geltend gemacht werden, wenn ich mit einem Freund „Car-Sharing“ betreibe und dessen Kfz-Aufwendungen bei ihm nicht steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja, welcher Nachweis ist zu erbringen?
23:22 Uhr
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Wenn Sie kein eigenes Auto haben, müssen Sie die Deckelung der Entfernungspauschale von 4.500 € nicht hinnehmen. Ein höherer Werbungskostenabzug steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie mit einem Ihnen zur Nutzung überlassenen Pkw fahren, z ...
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