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Elternunterhalt

Gefragt am 27.09.2015
16:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2095

 

Folgender Sachverhalt:

Meine Eltern sind seit 3 Jahren geschieden. Meine Mutter hat die Scheidung eingereicht, danach einen Schlaganfall erlitten und lebt nun in einem Pflegeheim. Nachdem ihre Firma vor mehr als 10 Jahren insolvent wurde, hat sie keine Einnahmen / Rente, keine Lebensversicherung und auch nun kein privates Barvermögen mehr.

Meine Mutter wurde bisher von meinem Vater und mir unterstützt. Ich trage die Kosten für ihre Krankenversicherung (wird von meinem Konto abgebucht) und zahle auf ein Konto einen Anteil für das Pflegeheim.

Nun möchte ich diese Kosten in meiner Steuererklärung ansetzen.

1. Welche Unterlagen benötige ich, um zu „beweisen“ dass meine Mutter mittelos ist. Ich möchte Ihr den Weg zum Sozialamt möglichst ersparen.
2. Muss ich die Ausgaben für Krankenversicherung und das Pflegeheim unterschiedlich behandeln? Wenn ja, was ist das Beste hier? Gibt es einen höheren Betrag für Krankenversicherung vs. Pflegeheim?
3. Gibt es einen Maximalbetrag pro Jahr, den ich geltenden machen kann? Wenn ja, wie hoch liegt der?
4. Sollte ich die Rechnungen des Pflegeheims auf meinen Namen ausstellen lassen? Reicht es einfach einen Dauerauftrag auf Ihr Konto zu haben?
5. Gibt es noch weitere gute „Ratschläge“ oder Literatur hierzu?

Danke und beste Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.09.2015
16:12 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 03.10.2015
08:41 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.10.2015 08:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2095

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Einkommensteuererklärung)



sehr geehrter Fragesteller,


die von Ihnen übernommenen Kosten sind steuerlich
„aussergewöhnliche Belastungen“ und nach den
Vorschriften des § 33a Einkommensteuergesetz
absetzbar.
Die hier absetzbaren EUR 8.472 werden auf Sie und Ihren Vater
verteilt, und zwar im Verhältnis der erbrachten Leistungen ...



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