Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Einkünfte aus dem Ausland wo angeben |
| Gefragt am 30.05.2011 17:56 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Das ausländische Arbeitseinkommen ist in Zeile 21 der Anlage N einzutragen. Die Zeilen 7 und 10 der Anlage AUS wären nur relevant, wenn ausländische Steuer anzurechnen ist. Die ist hier offensichtlich nicht der Fall. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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