Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Einkünfte aus dem Ausland wo angeben

Gefragt am 30.05.2011 17:56 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Einkünfte aus dem Ausland wo angeben , 5 von 5 bei 1 Bewertungen hallo, ich bin selbstständiger und arbeite normalerweise in deutschland als Fachkraft für Veranstaltungstechnik. letzes jahr hat sich für mich die möglichkeit ergeben auf einem Kreuzfahrtschiff als Techniker zu arbeiten. Angestellt mit arbeitsvertrag wurde ich bei der Reeder

hallo,

ich bin selbstständiger und arbeite normalerweise in deutschland als Fachkraft für Veranstaltungstechnik. letzes jahr hat sich für mich die möglichkeit ergeben auf einem Kreuzfahrtschiff als Techniker zu arbeiten.
Angestellt mit arbeitsvertrag wurde ich bei der Reederei mit sitz auf Zypern, das schiff selbst fährt unter maltesischer flagge, das ganze für einen deutschen tourismuskonzern.

für meine Est.Erklärung muss ich ja jetzt diese einkünfte angeben. die einkünfte sind laut reederei in zypern steuerfrei, aufgrund des bestehenden DBAs mit zypern unterliegen diese abernatürlich dem progressionsvorbehalt.
mein problem ist jetzt, dass ich mir nicht sicher bin in welchen zeilen ich in der Anlage AUS etwas eintragen soll, ich würde die einkünfte in die Zeile 7 eintragen, in zeile 10 dann eine 0, da ich ja keine steuern bezahlt habe in zypern.

ist dieses vorgehen so richtig?

vielen dank für die hilfe!
gruß

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das ausländische Arbeitseinkommen ist in Zeile 21 der Anlage N einzutragen. Die Zeilen 7 und 10 der Anlage AUS wären nur relevant, wenn ausländische Steuer anzurechnen ist. Die ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Hallo Herr Herrmann,

vielen dank für die beantwortung meiner frage.
ich habe jedoch noch eine nachfrage. wenn ich beträge in Zeile 21 eintrage muss ich nachweisen, dass diese beträge steuerfrei sind.

einen solchen nachweis kann ich jedoch nicht erbringen, da einen solchen von der steuerberhörde in zypern keinen erhalten habe bzw mit diesen ja garnicht in kontakt stand.

die aussage dass die einkünfte steuerfrei sind habe ich allein von der reederei bekommen. soll ich in diesem fall einfach die einkünfte eintragen und mal abwarten ob das FA auf einen nachweis besteht?

vielen dank

mfg

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,
ein solcher Nachweis macht selbstverständlich nur Sinn, wenn Steuer des Tätigkeitsstaates angerechnet werden sollte. Die Steuerfreistellung in Deutschland egibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen und ist dem Finanzamt bekannt. Der Nachweis zur Steuerfreistellung in Zypern ist in Deutschland grundsätzlich irrelevant. Der Arbeistlohn wird von der deustschen Steuerbehörde unter Umständen nach Zypern gemeldet, wenn ihr die Freistellung in Zypern nicht belegt wird. Wenn der Arbeistlohn in Zypern wiklich steuerfrei ist, wird auch die Meldung keine Relevanz haben. Falls das Einkommen in Zypern versteuert werden muss, Ihre Annahme der Steuerfreiheit in Zypern also falsch ist, wird das dortige Finanzamt auf Sie zukommen, unabhängig von der deutschen Steuererklärung. Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Bewertung
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
5,0
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
5,0