Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Einkommensteuerforderungen nach Tod |
| Gefragt am 05.01.2011 12:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Mein Großvater und ich haben seit 2006 eine OHG je zu 50% Beteiligung betrieben. Mein Großvater ist am 15.06.2010 verstorben. Aufgrund einer Betriebsprüfung gibt es neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 - 2007 auch für meinen Großvater mit Nachforderungen. Wer haftet? |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Mit dem Tod ist Ihr Großvater aus der OHG ausgescheiden. An seine Stelle treten die Erben. Die Steuernachforderungen aus dem Gewinnanteil der OHG stellen Verbindlichkeiten Ihres Großvaters dar, die ebenfalls die Erben begleichen müssen. Hierbei handelt es sich jedoch um private Verbindlichkeiten, sodass die in die OHG eingetretenen Erben und die Erben des Privatvermögens, je nach Erbaufteilung, nicht identisch sein müssen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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