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Ehegattensplitting bei getrennten Wohnsitzen in DE und AT

Gefragt am 27.10.2014
11:58 Uhr | Einsatz: € 31,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2415

 

Ich bin verheiratet mit einem Sohn (9 Jahre). Meine Frau und mein Sohn haben ihren 1. Wohnsitz in Österreich, mein erster Wohnsitz ist in Deutschland, mein 2ter Wohnsitz ist der meiner Frau.
Mein Einkommen erziele ich in Deutschland und bin Alleinverdiener. Nach meinem Verständnis gilt für uns Ehegattensplitting in Deutschland, richtig?
Meine Frau plant nun eine selbständige Tätigkeit in Österreich, ihr Einkommen wird unter meinem liegen. Wie verhält es sich dann mit dem Ehegattensplitting?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.10.2014
11:58 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.10.2014 16:44 Uhr | Einsatz: € 31,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2415

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Das Splittingverfahren ist eine Form der Ehegattenbesteuerung, wenn beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind und sich gemeinsam zur Besteuerung veranlagen lassen ...



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Kommentare anderer Experten


StB Patrick Färber
StB Patrick Färber
Kommentiert am 27.10.2014 18:54:20 Uhr

Das Ehegattensplitting war und ist richtig, wenn Ihre Frau Staatsangehörige der EU ist (scheint der Fall zu sein), siehe § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG, dann Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag. Für selbständige Tätigkeit gilt: Besteuerung in Österreich, sofern keine \"feste Einrichtung\" oder Betriebstätte in einem anderen Land; dann Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland. Zu prüfen ist, ob das Splitting dann noch die bessere Alternativ ist.






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