Ehegattensplitting bei getrennten Wohnsitzen in DE und AT
Gefragt am 27.10.201411:58 Uhr | Einsatz: € 31,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2415
Ich bin verheiratet mit einem Sohn (9 Jahre). Meine Frau und mein Sohn haben ihren 1. Wohnsitz in Österreich, mein erster Wohnsitz ist in Deutschland, mein 2ter Wohnsitz ist der meiner Frau.
Mein Einkommen erziele ich in Deutschland und bin Alleinverdiener. Nach meinem Verständnis gilt für uns Ehegattensplitting in Deutschland, richtig?
Meine Frau plant nun eine selbständige Tätigkeit in Österreich, ihr Einkommen wird unter meinem liegen. Wie verhält es sich dann mit dem Ehegattensplitting?
Vielen Dank!
11:58 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Das Splittingverfahren ist eine Form der Ehegattenbesteuerung, wenn beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind und sich gemeinsam zur Besteuerung veranlagen lassen ...
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Kommentiert am 27.10.2014 18:54:20 Uhr
Das Ehegattensplitting war und ist richtig, wenn Ihre Frau Staatsangehörige der EU ist (scheint der Fall zu sein), siehe § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG, dann Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag. Für selbständige Tätigkeit gilt: Besteuerung in Österreich, sofern keine \"feste Einrichtung\" oder Betriebstätte in einem anderen Land; dann Freistellung unter Progressionsvorbehalt in Deutschland. Zu prüfen ist, ob das Splitting dann noch die bessere Alternativ ist.