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Doppelte Haushaltsführung

Gefragt am 06.10.2011
10:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3558

 

Meine Frau nimmt ab 17. Oktober nach 1 Jahr Mutterschutz/Elternzeit Ihr Masterstudium in Frankfurt am Main wieder auf. Sie hat kein Einkommen, wir finanzieren die Wohnung und alle anderen Kosten aus meinem Einkommen. Ich bleibe mit unserm Sohn in München, nehmer den 13. und 14. Monat Elternzeit und arbeite dann weiterhin Vollzeit. Meine Frau wird 1 mal pro Woche nach München kommen.
Wie können wir die Kosten für Heimfahrten und für die Wohnung, Studienkosten etc steuerlich geltend machen?
Sie ist nicht berufstätig, sondern Studentin, wir werden aber gemeinsam veranlagt, können wir da überhaupt etwas ausser den 920 Pausch ansetzen?
Muss meine Frau sich in Frankfurt mit 1. Wohnsitz oder 2. Wohnsitz anmelden um steuerliche Vorteile zu bekommen?

vielen Dank für die Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.10.2011
10:34 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 07.10.2011
12:10 Uhr

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Beantwortet am 07.10.2011 12:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3558

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, ändern.

Die Aufwendungen für ein Master-Studium sind in der Regel im vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig, da für die Zulassung ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegen muß (also ein Diplom- oder Bachelorzeugnis) ...



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