Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Dienstwagen bei voller Kostenübernahme durch AN

Gefragt am 12.03.2014
08:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2380 | Bewertung 1.7/5

 

Mein AG bietet die private Nutzung eines Dienstwagens an. Der Dienstwagen wird über eine Full-Leasing-Rate vom AG finanziert. Die Rate setzt sich (Brutto) aus der reinen Finanzierung (z.B. 700€) und einem Service-Entgeld (Wartung/Versicherung) ... hier 200€ zusammen. Insofern hat der AG 900€ Kosten p.M.

Die lfd. Kosten wie Sprit / Parken usw. werden jeweils selbst bezahlt.

Die o.g. 900 € werden über Barlohnumwandlung mir in Rechnung gestellt. Somit hat der AG faktisch keine Kosten. Der geldwerte Vorteil wird über die 1% Methode ermittelt. Bei 50km Entfernung und einem UVP von 72.000 € ergibt sich somit ein pauschaler GV i.H. von 1.800€ (720€ + 1080€).

Welcher GV ergibt sich in diesem Fall unter Berücksichtigung der "Deckelung" ?

Nach meinem Verständnis wird der GV in einem ersten Schritt auf die 900€ (= AG-Kosten) reduziert. Nach Anrechnung der Eigenbeteiligung (900€) bzw. Berücksichtigung der Barlohnumwandlung müsste sich doch dann ergeben, dass keine steuerliche Sonder-Belastung erfolgt. Schließlich hat der AG unterm Strich ja auch keine Kosten .... und ich somit keinen direkten monitären Nutzen

Mein (indirekter) Nutzen ist somit ausschließlich der Zugang zu den Großkundenkonditionen (günstige Leasingrate + ServicePauschalen).

Leider finde ich für dieses "Konstrukt" nirgends Infos bzgl. den GV, da ja normalerweise der AG die Kosten für den Dienstwagen übernimmt und sich diese nicht zu 100% (sondern ggf. geringer) vom AN erstatten lässt....

Die Nutzung der Großkundenkonditionen ist natürlich attraktiv .... aber nur wenn (nennenswerten) keine Steuern anfallen.




Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.03.2014
08:43 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 21.03.2014 07:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2380 | Bewertung 1.7/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,
die 1% Regelung kommt nur bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung zum Tragen. Da Sie ja alle Kfz Kosten übernehmen, würde ich hier auf einen Ansatz verzichten ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Die erste Anwort hat sehr lange gedauert ... deshalb habe ich einen anderen Steuerberater mit der Frage beauftragt, der diese innerhalb 48h beantwortet hatte. Die Reaktionsgeschwindigkeit bzgl. der zweiten Antwort war OK:
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Leider ging die Anwort nicht richtig auf die Frage ein. Auch wurde nicht auf Basis des konkreten Beispiels die Lage erörtert. Die Frage \"Welcher GV ergibt sich in diesem Fall unter Berücksichtigung der \"Deckelung\" ? wurde nicht konkret (mit Zahlen) beantwortet. Nachdem aus der Literatur (u.a. BMF-Schreiben) durchaus hervorgeht, dass eine Decklung des GV auf Höhe der AG-Kosten vorzunehmen ist (was inzwischen auch der andere Steuerberater bestätigt hat), verwundert schon ein wenig der Hinweis, das eine Decklung nicht möglich sei.... Selbst mein (Standard-)Steuerprogramm sieht explizit diese Decklung vor !!!!!!
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
In Summe kann ich damit den Steuerberater leider nicht weiterempfehlen. Zudem vermisse ich in der Antwort klare Hinweise zur entsprechenden Literatur, welche die Aussagen untermauern. Das hätte ich mir in dem Fall eigentlich erwartet, nachdem ja die Botschaft war, dass alles anders ist als in der Frage als Prüfauftrag formuliert. Die Investition des Entgelds hat sich damit leider als Fehlinvestition herausgestellt. Ich bin froh, dass ich inzwischen einen anderen Steuerberater gefragt habe und dieser mir eine klare (und zudem positive) Antwort in der halben Zeit gegeben hat.... auch wenn hierbei die Kosten etwas höher waren.



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung