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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Bildungskosten - Stellenbeschreibung

Gefragt am 14.10.2009 10:58 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Hallo,
ich war gestern bei meiner Steuerberaterin bzgl. der Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2006, 2007 und 2008.

Ich habe vom 01.01.06 bis 22.03.07 eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Wirtschaftskorrespondenten in Englisch, Deutsch und Spanisch gemacht und erfolgreich abgeschlossen. Diese hat 355 Euro im Monat gekostet.

Diese Ausbildung war meine zweite Ausbildung. Im Jahr 2000 habe ich bereits eine Ausbildung als Bürokaufmann absolviert.

Meine Steuerberaterin meinte ich müsse jetzt ein Schreiben von meinem Arbeitgeber anfertigen lassen, indem klar hervorgeht, dass ich diese erlernten Fertigkeiten im täglichen Geschäft anwende und auch deshalb eingestellt wurde.

Ich bin als Area Sales Manager tätig und wende täglich meine Sprach- und Wirtschaftskenntnisse an, also wäre dies nachzuweisen kein Problem, allerdings weiß ich nicht wie dieses Schreiben genau formuliert werden muss und benötige hierzu dringend hilfe.

Nur wenn diese Angaben klar hervorgehen, können diese Kosten abgesetzt werden.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten:

Sie sollten der Empfehlung der Steuerberaterin Folge leisten. Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen sind immer dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf bzw. durch das Streben nach Erzielung/Erhöhung steuerbarer Einnahmen veranlasst sind. Erforderlich ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang der Aufwendungen mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit (BFH-Beschluss 10.2.2005 VI B 33/04 BFH/NV 2005 S. 1056). Eine Formulierung dieses Schreibens ist für 15 Euro nicht möglich, dies sollte Ihre Steuerberaterin ggf. für Ihren Arbeitgeber vorformulieren.

Sollte trotzdem ein Werbungkostenabzug durch das Finnzamt versagt werden, sind diese Ausgaben als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro jährlich abzugsfähig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Stiller,

vielen Dank für die rasche Antwort.
Wie hoch bemessen Sie den Aufwand ein solches Schreiben für den Arbeitgeber vorzuformulieren?

Rückantwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

das kann pauschal nicht gesagt werden, da hierfür weitere Detailkenntnisse erforderlich sind. Dazu ist auf jeden Fall zumindest ein Telefonat erforderlich. Bei Interesse können Sie sich gerne im Laufe des heutigen Nachmittags zwischen 14 und 16 Uhr mit mir unter 07152/23331 in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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