Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Bezugrechtsemission bei Aktien Altbeständen |
| Gefragt am 29.04.2011 02:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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-Im Oktober 05 und April 06 habe ich Aktien der Firma |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Durch das Bezugsrecht kann der Aktionär bei einer Kapitalerhöhung junge Aktien erwerben (§ 186 Abs.1 AktG). Sind die Altaktien mindestens EIN Jahr in Ihrem Besitz, was hier gegeben ist, dann sind die Erlöse aus dem Verkauf des Bezugsrechts steuerfrei. Es handelt sich dann um KEIN privates Veräusserungsgeschäft. Ergebnis: Auszahlung und Veräusserung unterliegen nicht der Besteuerung als privates Veräusserungsgeschäft (Spekulationssteuer). Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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