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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Besteuerung Dienstwagen

Gefragt am 08.08.2011 13:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Muss bei der Kostendeckelung der Dienstwagenbesteuerung zwingend ein Fahrtenbuch genutzt werden und falls ja, kann ich dann der Einfachkeit halber 100 % aller Fahrten als Privatfahrten ansetzen ?

Fakten:
Ich erhalte einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 49.940 €. Bei einer Entfernung von 58 km zur Arbeitsstätte ergeben sich somit 499 € (1 %) plus 868 € (0,03 % + 58 km), also Gesamt 1.367 € monatlich als GWV.

Der Firmenwagen ist mit einer \"All in\" Rate geleast, die neben den Anschaffungskosten auch Steuern, Versicherung, Sprit, Wartung etc. beinhaltet. Leasingrate ist 710 € / Monat - also € 844,90 incl. USt monatlich - was ich als den maximalen zu versteuernden GWV ansehe. Kann nun der Arbeitgeber diesen Betrag für die Besteuerung des GWV zu Grunde legen ?

Ich nutze das Auto nur in Ausnahmefällen zu rein dienstlichen Fahrten, größtenteils als Privatfahrten Wohnung - Arbeit oder gänzlich privat. Daher meine zweite Idee auf ein Fahrtenbuch zu verzichten und 100 % der gefahrenen Kilometer als privat anzusetzen, sollte die Deckelung wie oben beschreiben nicht funktionieren.

Vielen Dank !

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Firmenwagennutzung ist in der Tat auf die tasächlichen Kosten des Fahrzeuges beschränkt. Aufgrund der recht weiten Entfernung ergibt sich ein deutlicher Aufschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bis hierhin haben Sie richtig gerechnet.

Der Ansatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist um die 0,30€ je Entfernungskilometer und Arbeitstag (z.B. 0,30€ x 58 km x 19 Tage = 330,60€) zu mindern. Die Höhe variiert nach den Arbeitstagen.
Da die tatsächlichen Kosten immer noch niedriger sind, als der hier ermittelte Wert (1.367€ - 330,60€ = 1.036,40€), bleibt es beim Ansatz der niedrigeren tatsächlichen Kosten.

Die Deckelung des geldwerten Vorteils auf die tatsächliche Kosten hat den Grund, dass verhindert wird, dass durch den pauschalen Ansatz nicht mehr Geld versteuert, als an Aufwand angefallen ist.

Die Führung eines Fahrtenbuches erübrigt sich bei der Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode, unabhöängig davon, ob die Kostendeckelung greift. In Ihrem Fall fahren Sie günstiger, wenn Sie den Privatanteil der Fahrten per Fahrtenbuch nachweisen, da dann der geldwerte Vorteil um die Kosten der betriebliche Fahrten gekürzt wird. Falls der Anteil betrieblicher Fahrten so gering ist, dass der Aufwand nicht lohnt, können Sie auf das Fahrtenbuch auch verzichten. Ohne Fahrtenbuch versteuern Sie im Endeffekt 100 % der anfallenden Kosten.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich bin mir nun noch nicht sicher, was der Arbeitgeber über das Gehalt versteuern sollte und was im Rahmen des ESt-Erklärung korrigiert wird. Die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ja im Rahmen der Erklärung abzugeben bzw. in meinem Freibetrag bereits mit eingerechnet. Ich möchte prinzipiell die Pauschalbesteuerung, um den Aufwand gering zu halten. Versteuert der Arbeitgeber über meine Gehaltsabrechnung nun die vollen 1.367€ gem. 1% + 0,03 % Regelung und ich muss im Rahmen der ESt-Erklärung auf die tatsächlichen Fahrzeugkosten reduzieren oder versteuert der Arbeitgeber lediglich die tatsächlichen Kosten von 844,90€ ?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,
versteuert werden nur die tatsächlichen Kosten. Darin enthalten sind jedoch bereits die Werbunskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstsätte, da Sie Bestandteil der Ermittlung des geldwerten Vorteils sind. Diese könne in der vorliegenden Kostellation nichtgenutzt werden, um die Einnahmen (Lohn und geldwerter Vorteil) zu mindern, da Sie bereits die niedrigeren tatsächlichen Kosten versteuern. Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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